Pflegegrad
Einstufung des Unterstützungsbedarfs. Der Pflegegrad bestimmt, welche gesetzlichen Leistungen grundsätzlich möglich sind.
Kurze, verständliche Erklärungen der wichtigsten Begriffe rund um Pflegekosten, Leistungen, Eigenanteile und Pflegelücke.
Dieses Glossar erklärt Begriffe so, dass sie im Zusammenhang mit Pflegekosten, Leistungen, Eigenanteilen und Pflegelücke verständlich werden.
Einstufung des Unterstützungsbedarfs. Der Pflegegrad bestimmt, welche gesetzlichen Leistungen grundsätzlich möglich sind.
Monatliche Geldleistung für häusliche Pflege, wenn die Pflege überwiegend privat organisiert wird.
Leistung für professionelle ambulante Pflege. Sie wird in der Regel direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Mischform aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, wenn private und professionelle Pflege kombiniert werden.
Monatlicher Betrag für anerkannte Unterstützungsangebote. Er ist zweckgebunden und ersetzt kein frei verfügbares Pflegegeld.
Teil der Heimkosten, den Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen müssen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben besonders relevant.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil. Er beschreibt den pflegebedingten Eigenanteil im Heim innerhalb einer Einrichtung.
Kostenanteil im Pflegeheim für Gebäude, Ausstattung und ähnliche Aufwendungen. Dieser Teil wird häufig privat getragen.
Kosten für Wohnen und Essen im Pflegeheim. Diese Kosten sind von Pflegeleistungen zu unterscheiden.
Sozialhilfeleistung, wenn Pflegekosten nicht aus Pflegeleistungen, Einkommen und Vermögen bezahlt werden können.
Mögliche Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber Eltern. Relevant wird sie in der Regel erst nach Prüfung durch das Sozialamt.
Grenze beim Elternunterhalt: Unterhaltspflichtige Kinder werden regelmäßig erst bei entsprechend hohem Jahreseinkommen geprüft.
Vermögen, das unter bestimmten Voraussetzungen nicht für Pflegekosten eingesetzt werden muss. Die konkrete Prüfung hängt vom Einzelfall ab.
Private Zusatzversicherung, die je nach Vertrag einen vereinbarten Betrag pro Pflegetag oder Monat zahlt.
Staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. Die Förderung ersetzt nicht automatisch eine vollständige Absicherung.
Der Betrag, der nach gesetzlichen Leistungen und eigenen Mitteln offen bleibt. PLK nutzt die Pflegelücke als zentrale Finanzgröße.