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Wissen

Glossar: Pflegekosten-Begriffe einfach erklärt

Kurze, verständliche Erklärungen der wichtigsten Begriffe rund um Pflegekosten, Leistungen, Eigenanteile und Pflegelücke.

Glossar

Wörterbuch der Pflegekosten-Begriffe.

Dieses Glossar erklärt Begriffe so, dass sie im Zusammenhang mit Pflegekosten, Leistungen, Eigenanteilen und Pflegelücke verständlich werden.

Pflegegrad

Einstufung des Unterstützungsbedarfs. Der Pflegegrad bestimmt, welche gesetzlichen Leistungen grundsätzlich möglich sind.

Pflegegeld

Monatliche Geldleistung für häusliche Pflege, wenn die Pflege überwiegend privat organisiert wird.

Pflegesachleistung

Leistung für professionelle ambulante Pflege. Sie wird in der Regel direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Kombinationsleistung

Mischform aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, wenn private und professionelle Pflege kombiniert werden.

Entlastungsbetrag

Monatlicher Betrag für anerkannte Unterstützungsangebote. Er ist zweckgebunden und ersetzt kein frei verfügbares Pflegegeld.

Pflegeheim-Eigenanteil

Teil der Heimkosten, den Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen müssen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben besonders relevant.

EEE

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil. Er beschreibt den pflegebedingten Eigenanteil im Heim innerhalb einer Einrichtung.

Investitionskosten

Kostenanteil im Pflegeheim für Gebäude, Ausstattung und ähnliche Aufwendungen. Dieser Teil wird häufig privat getragen.

Unterkunft und Verpflegung

Kosten für Wohnen und Essen im Pflegeheim. Diese Kosten sind von Pflegeleistungen zu unterscheiden.

Hilfe zur Pflege

Sozialhilfeleistung, wenn Pflegekosten nicht aus Pflegeleistungen, Einkommen und Vermögen bezahlt werden können.

Elternunterhalt

Mögliche Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber Eltern. Relevant wird sie in der Regel erst nach Prüfung durch das Sozialamt.

100.000-Euro-Grenze

Grenze beim Elternunterhalt: Unterhaltspflichtige Kinder werden regelmäßig erst bei entsprechend hohem Jahreseinkommen geprüft.

Schonvermögen

Vermögen, das unter bestimmten Voraussetzungen nicht für Pflegekosten eingesetzt werden muss. Die konkrete Prüfung hängt vom Einzelfall ab.

Pflegetagegeld

Private Zusatzversicherung, die je nach Vertrag einen vereinbarten Betrag pro Pflegetag oder Monat zahlt.

Pflege-Bahr

Staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. Die Förderung ersetzt nicht automatisch eine vollständige Absicherung.

Pflegelücke

Der Betrag, der nach gesetzlichen Leistungen und eigenen Mitteln offen bleibt. PLK nutzt die Pflegelücke als zentrale Finanzgröße.